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Wissen

Grundlagen · 7 Minuten Lesezeit

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Überblick

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Was die Wege unterscheidet und welche Fragen bei der Auswahl eine Rolle spielen.

Fünf Wege, ein Ziel

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer die Versorgung organisiert, wie sie bilanziell wirkt und wie aufwendig die Verwaltung ist.

  • Direktversicherung: das Unternehmen schließt einen Vertrag zugunsten der Beschäftigten ab.
  • Pensionskasse: eine eigenständige Versorgungseinrichtung übernimmt die Zusage.
  • Pensionsfonds: ebenfalls eigenständig, mit anderen Anlagemöglichkeiten.
  • Unterstützungskasse: eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch gegen sich selbst.
  • Direktzusage: das Unternehmen sagt die Leistung unmittelbar zu.

Was bei der Auswahl zählt

Die Frage lautet selten, welcher Weg allgemein der beste ist, sondern welcher zur Größe, zur Struktur und zu den Zielen eines Unternehmens passt.

Relevant sind unter anderem die gewünschte bilanzielle Wirkung, der Verwaltungsaufwand, die Zielgruppe der Versorgung und die Frage, ob Führungskräfte und geschäftsführende Gesellschafter mit einbezogen werden sollen.

Kombinationen sind üblich

In der Praxis wird häufig kombiniert: ein Weg für die Belegschaft, ein anderer für Führungskräfte. Wichtig ist, dass die Wege sauber dokumentiert und in den Abläufen des Unternehmens abgebildet sind.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Erstgespräch

Passt das auf Ihr Unternehmen? Klären wir es im Gespräch.

Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.